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Richtlinie Pflege - WoLeRaF: Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege

Der Freistaat Bayern fördert innovative und modellhafte Einzelprojekte, die zur Verbesserung der Qualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege führen. Einen Antrag können Träger von stationären Pflegeeinrichtungen, Initiatorinnen und Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Institutionen, die in der Lage sind, derartige Projekte wissenschaftlich zu begleiten, stellen.

Grundlagen und Höhe der Förderung

Im Wege einer Projektförderung können Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege mit bis zu 100.000 Euro für maximal 36 Monate gefördert werden.

Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben.

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP).

Förderantrag

Einen Antrag können stellen: Träger, die eine Pflegeeinrichtung betreiben, Initiatorinnen und Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) sowie Institutionen, die geeignet sind, Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege wissenschaftlich zu begleiten.

Der Antrag ist an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zu richten.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Projektskizze mit der Skizzierung des Entwicklungskonzepts
  • die Darlegung von Ziel und Zweck des Vorhabens, der innovative und ggf. modellhafte Ansatz, der geplante Projektumfang und die Dauer des Vorhabens
  • ein Finanzierungsplan

Beispiele für eine Förderung

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt anfallen
  • Nachgewiesene Ausgaben für die von Dritten erbrachten Planungsleistungen nach Nr. 3.4.2

Nicht förderfähig sind zum Beispiel:

  • Ausgaben für Maßnahmen nach DIN 18040-02:2011-09 (barrierefreies Bauen)
  • Ausgaben für Grunderwerb und Erschließungskosten

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